Mittwoch, 9. Mai 2018
Aktualisiert am 19. Januar 2021
LIEBE ELTERN!
LIEBE BETRIEBSLEITERIN, LIEBER BETRIEBSLEITER!


An den landwirtschaftlichen Fachschulen Tirols kommt neben der theoretischen Ausbildung dem Erlernen von praktischen Fertigkeiten ein besonderer Stellenwert zu.
Die Umsetzung dieser Fähigkeiten erfolgt einerseits am elterlichen Betrieb, andererseits im Rahmen des Pflichtpraktikums. Ein solches Praktikum hat für den Praktikanten/die Praktikantin folgende positive Auswirkungen:

• Durch die Tätigkeit auf einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb lernt der Schüler/die Schülerin eine neue Arbeitswelt kennen.
• Die Einbindung in die Familie des Praktikumsbetriebes bringt eine persönliche Formung des Jugendlichen mit sich.
• Durch die Möglichkeit auf Betrieben mit besonderen Spezialisierungszweigen zu arbeiten, kann der Praktikant/die Praktikantin prüfen, inwieweit zusätzliche Einkommensmöglichkeiten für den elterlichen Betrieb bestehen.
• Der Praktikant/die Praktikantin soll dem Betrieb Hilfe sein.
Betriebsleiter und Betriebsleiterin haben aber ihrerseits die Verpflichtung, dem Praktikanten/der Praktikantin möglichst viel auf den späteren Lebensweg mitzugeben.
• Durch die Dreierbeziehung „Schule – Praktikumsbetrieb – Elternbetrieb“ besteht ein intensiver Kontakt, der das Verhältnis der Schule mit der bäuerlichen Bevölkerung verstärkt.
In den beiliegenden Merkblättern sind die wichtigsten Bestimmungen zum Pflichtfremdpraktikum angeführt.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Schule gerne zur Verfügung.

Zuständig für die Praktikantenbetreuung an der Landwirtschaftlichen Landeslehranstalt St.Johann i.T. - Weitau

Dipl. Päd FOL Ing. Johannes Schwaighofer

Schule: 05352/625230
Fax Nr.: 05352/62523-48
E-mail : Schule: office.weitau@tsn.at
Privat: j.schwaighofer@tsn.at


Untenstehend finden sie alle Teile des Praxistagebuches noch einmal downloadbar zum anklicken.
Diese Dateien können dann gedruckt - ausgefüllt und per Post an die Schule verschickt werden.


1 einleitung (pdf, 179 KB)
2 sehr geehrter praxisbetrieb (pdf, 207 KB)
3 merkblatt (pdf, 145 KB)
4 praktikumsbestaetigung (pdf, 24 KB)
5 fremdpraktikumsvereinbahrung (pdf, 192 KB)
5-1 praktikumsvereinbahrung englisch (pdf, 26 KB)
6 aenderungsmeldung (pdf, 19 KB)
7 meldung ueber abwesenheit (pdf, 21 KB)
8 betriebsbeschreibung (pdf, 94 KB)
9 arbeitsbericht (pdf, 123 KB)


• Praxisaufzeichnungen:
Von dem Praktikanten/der Praktikantin sind aufzuzeichnen:
o Betriebsbeschreibung (im Anhang)
o Erstellung eines Betriebsspiegels
o wöchentliche Arbeitsschwerpunkte
o eine detaillierte Beschreibung eines Betriebszweiges oder eines
Produktionsverfahrens
o Praxiseindrücke
o Abgabetermin: 1. Schultag des 3. Jahrganges
eine Nichtabgabe hat ein Nichtantreten zur Facharbeiterprüfung zur Folge

• Wöchentliche Arbeitszeit:
Die wöchentliche Arbeitszeit für den Fremdpraktikanten/die Fremdpraktikantin beträgt nach der Tiroler Landarbeiterordnung aus 2001 (§ 148 - 151) im Regelfall maximal 40 Stunden.

• Sicherheit am Bauernhof:
Zur Vermeidung von Unfällen am Bauernhof, muss es Ziel jedes Betriebsleiters/jeder Betriebsleiterin sein, die geforderten Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.

• Praktikantenvereinbarung:
Der Praktikant/die Praktikantin erhält von der Schule eine Praktikantenvereinbarung (Mustervorlage MV 4 a, 4 b und 4 c) in 3facher Ausfertigung (für den Praxisbetrieb, für die Erziehungsberechtigten und für die Schule).
Der Praktikantenvertrag ist möglischt bis zu den Semesterferien in der Schule abzugeben

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